Einverständniserklärung
(Gemäß § 27 WaffV, Absatz 3)

Für unser Kind

 

geben wir bis auf Widerruf unser Einverständnis, an den von der / dem

Schützengesellschaft Wasservögel 1921 „Schierling“ e.V.
(Vereinsname)

angesetzten Übungs- und Wettkampfschießen auf der vereinseigenen oder anderen offiziellen Schießanlage, im Beisein einer entsprechenden Aufsichtsperson, teilzunehmen und bestätigen dies mit unserer Unterschrift.

______________________________, den ____________________

Die Sorgeberechtigten:

__________________ ___________________
Unterschrift                    Unterschrift
Unterschriften erfolgen bei der persönlichen Vorstellung

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Anmerkung:

Altersbeschränkungen
- Kinder unter 12 Jahren darf das Schießen mit Schusswaffen in Schießstätten nicht gestattet werden (§27, Abs. 3. WaffG*).
- Kinder ab 12 Jahren dürfen mit Lufdruck-, Federdruck- und CO2 – Waffen, schießen (§27, Abs. 3. WaffG*)
- Jugendliche ab 14 Jahren ist das Schießen mit Kleinkaliberwaffen und Doppelflinten zu gestatten.*)

Dafür muss aber für das Schießen
mit Luftdruck-, Federdruck und CO2 - Waffen bis zum Alter von 14 Jahren und
mit erlaubnispflichtigen Waffen                             bis zum Alter von 16 Jahren

eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beim Verein vorliegen.
Diese ist so aufzubewahren, dass sie der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden kann.

* Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung von der Altererfordernis bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

 

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